Ihre Einkommensteuererklärung
Einkommensteuererklärungen werden von privaten Steuerpflichtigen abgegeben. Bei allen Mandanten gilt bei uns, dass die angenommenen Unterlagen und Sachverhalte des Veranlagungsjahres ausführlich besprochen werden, um alle wesentlichen Aspekte für die Einkommensteuererklärung berücksichtigen zu können. Um die Nachreichung von Belegen zu vermeiden, können Sie gerne die Checkliste „Unterlagen für die Einkommensteuererklärung“ verwenden.
Nach dem Beratungsgespräch wird die Einkommensteuererklärung gefertigt und in einem weiteren Termin wird das Ergebnis mit Ihnen besprochen. Danach erfolgt die elektronische Übermittlung an das Finanzamt. Ihre Belege bekommen Sie direkt bei der Besprechung zurück. Nach ein paar Wochen sendet das Finanzamt uns den Einkommensteuerbescheid zu, den wir intensiv auf inhaltliche und sachliche Richtigkeit prüfen und – falls erforderlich – nach Rücksprache mit Ihnen Rechtsbehelf (z. B. Einspruch) einlegen.
Bin ich steuerpflichtig?
Das lässt sich nicht einfach abschliessend erläutern, da sehr viele Faktoren mit hineinspielen (Familienstand, Kinder, Höhe der Einkommen, eventuellen Ausgaben die sich steuermindernd auswirken, Höhe des Grundfreibetrages im jeweiligen Veranlagungsjahr, Eintrittsjahr in die Rente/Pension und die daraus ergebende prozentuale Steuerpflicht). Gerne können wir Ihnen telefonisch oder in einem Beratungstermin über Ihre Steuerpflicht Auskunft geben. In diesem Zuge machen wir Sie auch auf eventuelle Fristen, Veranlagungsformen, zukünftige Entwicklung Ihrer Steuerpflicht und weitere für Sie relevante steuerliche Aspekte aufmerksam.
Sollten Sie verpflichtet zur Abgabe einer Steuererklärung sein bzw. vom Finanzamt aufgefordert sein, eine Erklärung abzugeben und keine Erklärung abgeben, wird das Finanzamt Ihren Bescheid schätzen. Das entbindet Sie nicht von der Abgabe einer Steuererklärung und meistens sind die geschätzten Werte für Sie ungünstiger als die tatsächlichen. Zur Vermeidung von Zinsen, Verspätungszuschlägen oder gar Zwangsgeldern ist dringend anzuraten, die Erklärungen fristgerecht abzugeben – dabei stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Auch ohne Steuererklärungspflicht können Sie profitieren
Auch wenn Sie nicht steuerpflichtig sein sollten (eine sog. Antragsveranlagung), kann es aus zweierlei Gründen sinnvoll sein, eine Steuererklärung abzugeben:
- Sie haben jetzt Ausgaben, die in die nächsten Jahre vorgetragen werden können? Dann kann mit einer Steuererklärung eventuell eine Reduzierung der zukünftigen Steuerlast erfolgen.
- Sie haben Lohnsteuer in dem jeweiligen Veranlagungsjahr bezahlt (geht aus der Jahreslohnsteuerbescheinigung hervor) oder Kapitalertragssteuer (geht aus der Jahressteuerbescheinigung der Bank hervor)? Dann kann es vielleicht sein, dass Sie die gezahlten Steuern zurückerhalten. Lassen Sie es durch uns prüfen, bevor Sie ihr verdientes Geld verschenken.
In diesen Fällen können Sie bis zu vier Jahren zurück eine Steuererklärung abgeben. Jedoch kann das Finanzamt Sie auch auffordern, eine Steuererklärung abzugeben, obwohl Sie eigentlich gar nicht steuerpflichtig sind. Das liegt meistens daran, dass eine Kontrollmitteilung von einem anderen Steuerpflichtigen vorliegt (von dem Sie Geld bekommen bzw. an den Sie Geld gezahlt haben) und das Finanzamt die Richtigkeit beider Erklärungen prüfen möchte.
Belege
Zu den Belegen ein kleiner Hinweis: Thermobelege z. B. aus dem Baumarkt verblassen teilweise innerhalb von ein paar Monaten. Als Steuerpflichtiger sind Sie in der Nachweispflicht, die Belege lesbar zu halten. Von daher empfehlen wir, machen Sie ein Foto (z. B. mit dem Smartphone) oder scannen Sie den Beleg ein, dann ist die Lesbarkeit gewährleistet. Wenn Sie das mit allen Belegen direkt machen und uns dann gesammelt zur Verfügung stellen (E-Mail, USB-Stick, CD o. ä.), schonen Sie die Umwelt (keine Kopien erforderlich) und Sie haben jederzeit Zugriff auf Ihre Belege, da Sie bei Ihnen bleiben. Zudem haben Sie keine „lästige“ Zettelwirtschaft mehr und vermeiden, dass ein Beleg zu Hause noch „rumfliegt“, den Sie nachreichen müssen. Denn wir können erst mit der Bearbeitung der Erklärung anfangen, wenn alles vollständig ist – dann dauert die Bearbeitung weniger als 4 Wochen bis Fertigstellung
Was ist absetzbar?
Hier nur ein paar Schlagworte, Details gerne in einem Beratungsgespräch oder anhand unserer Checkliste:
- Krankheitskosten sofern ärztlich verordnet und von keiner Versicherung getragen
- Beerdigungskosten, wenn nicht durch das Erbe gedeckt
- Grad der Behinderung ab 20 %
- Unterhalt an Kinder/Eltern o. ä., wenn kein Kindergeld zusteht und der Empfänger nur geringes Einkommen hat
- Nahezu alle Versicherungen
- Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt (auch Schornsteinfeger oder über eine Nebenkostenabrechnung)
- Kinderbetreuungskosten, auswärtige Unterbringung von Kindern
- Alle Ausgaben (außer Auto), die aus der Erzielung von Einkünften (aus Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft, Selbstständigkeit, Angestellten-/Beamtentätigkeit, Renten/Pensionen oder Vermietung) herrühren.
- Fahrtkosten (Einzelnachweise oder gefahrene Kilometer) für Einkünfte (aus Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft, Selbstständigkeit, Renten/Pensionen oder Vermietung)
- Für die Angestellten-/Beamtentätigkeit gefahrene Strecken (Anzahl und Kilometer)
- Falls Sie ein Arbeitszimmer (abgeschlossener Raum, Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit oder nicht regelmäßig anderer Arbeitsplatz beim Arbeitgeber vorhanden) haben, dass zu mindestens 90 % für Einkünfte (aus Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft, Selbstständigkeit, Angestellten-/Beamtentätigkeit oder Vermietung) verwendet wird, benötigen wir zusätzlich noch die Energiekosten und eventuelle Materialbelege und Handwerkerrechnungen für die Wohnung/Haus
- Alle Einnahmen (aus Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft, Selbstständigkeit – auch Übungsleiter, Angestellten-/Beamtentätigkeit, Renten/Pensionen oder Vermietung)
- Sämtliche Spenden (Spendenbescheinigung oder Kontoauszug) und Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden etc. – meistens mit einer Jahressteuerbescheinigung belegbar)